§1
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Name
und Mitgliedschaft
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Die
Leichtathletikabteilung gehört zum Turnverein Birkesdorf
1864 e.V. (BTV) und zählt zu ihren Mitgliedern, Kinder, Jugendliche und
Erwachsene, sowie alle berufenen Mitarbeiter.
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§2
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Grundsätze
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- Sie handelt im Rahmen der
Vereinssatzung und der Leichtathletikordnung, die als Bestandteil der
Satzung anzusehen ist.
- Sie führt und verwaltet
sich selbständig und entscheidet somit über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
- Sie ist bestrebt, die sich
selbst gestellten Aufgaben im vollen Umfange zu erfüllen.
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§3
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Aufgaben
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Die
Leichtathletikabteilung setzt sich folgende Aufgaben :
Pflege und Förderung des Sports, zeitgemäße Jugendarbeit, Zusammenarbeit
mit anderen Organisationen, Pflege der internationalen Verständigung.
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§4
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Organe
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Organe der
Leichtathletikabteilung sind :
- die Abteilungsversammlung
- der Vorstand
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§5
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Abteilungsversammlung
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- Die ordentliche
Abteilungsversammlung ist das oberste Organ der Leichtathletikabteilung.
Sie tritt jedes Jahr, vor der Jahreshauptversammlung des BTV zusammen
und ist nach ordnungsgemäßer Einladung ohne Rücksicht auf die Zahl der
Anwesenden beschlußfähig.
- Der/Die Abteilungsleiter/in
oder sein/ihre Stellvertreter/in eröffnet, leitet und schließt die
Versammlung.
- Der Versammlung gehören
alle Mitglieder der Leichtathletikabteilung ab dem 18. Lebensjahr
stimmberechtigt an. Ferner sind alle gewählten und berufenen
Mitarbeiter stimmberechtigt.
- den Aufgaben der Abteilungsversammlung gehören
:
a.
Entgegennahme und Genehmigung der Berichte
des Vorstandes
b.
Entlastung des Vorstandes der Leichtathletikabteilung
c.
Wahlen - der Mitglieder des Vorstandes
d.
Festlegung der Richtlinien für die Arbeit des Vorstandes
e.
Beschlußfassung über vorliegende Anträge.
- Die Abteilungsversammlung
wird zwei Wochen vorher vom Vorstand der Leichtathletikabteilung unter
Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen.
- In der Versammlung werden
Wortmeldungen der Reihe nach erledigt. Zur Beschlußfassung
ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Stimmenthaltungen werden als
ungültige Stimmen behandelt.
- Die Abstimmung kann durch
Handzeichen (offen) oder mit Stimmzettel (geheim) vorgenommen werden.
Es muß geheim abgestimmt werden, wenn 1/3
der anwesenden Stimmberechtigten dies verlangt.
- Abwesende Mitglieder können
bei Vorliegen ihrer schriftlichen Zustimmung gewählt werden.
- Über die
Abteilungsversammlung muß eine Niederschrift
angefertigt werden. In ihr müssen enthalten sein die Beschlüsse, im
vollem Wortlaut, sowie die Abstimmungs- und Wahlergebnisse. Die
Niederschrift muß vom Versamm-lungsleiter
und Protokollführer unterzeichnet und bei der nächsten Vor-standssitzung genehmigt werden. Eine Kopie der
Niederschrift wird dem Vorstand des BTV übergeben.
- Außerordentliche
Abteilungsversammlungen sind solche, die auf schriftlichem Antrag von
einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder oder mit einem durch
einfache Mehrheit gefaßten Beschluß des Vorstandes der
Leichtathletikabteilung ein berufen werden
müssen. Die außerordentliche Abteilungsversammlung muß
binnen vier Wochen einberufen werden.
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§6
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Vorstand
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- Den Vorstand bilden:
a.
der/die Abteilungsleiter/in
b.
der/die stellvertretende Abteilungsleiter/in (2.
Abteilungsleiter/in)
c.
der/die Schriftführer/in
d.
der/die Kassierer/in
e.
der/die Jugendleiter/in
- In den Vorstand der
Leichtathletikabteilung ist jedes volljährige Vereinsmit-glied
wählbar.
- Die Amtszeit der
Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. In den geraden Jahren wird
der/die Abteilungsleiter/in und der/die Kassierer/in, in den ungeraden
der/die stellvertretende Abteilungsleiter/in, der/die Schriftführer/in
und der/die Jugendleiter/in gewählt.
- Der Vorstand regelt alle Leichtathletikangelegenheiten nach §2 dieser Ord-nung. Für seine Beschlüsse ist er der
Abteilungsversammlung und dem Vorstand des BTV verantwortlich.
- Der/Die Abteilungsleiter/in
ist Mitglied des Vereinsvorstandes oder bei dessen Abwesenheit der/die
Stellvertreter/in. Der/Die Abteilungsleiter/in und/oder sein Vertreter
repräsentieren, soweit dies erforderlich ist, die
Leichtathletikabteilung bei Verbänden und Institutionen.
- Weitere Verpflichtungen des
Vorstandes sind :
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den Vorstand des BTV angemessen zu informieren
a.
dem/die Kassenwart/in des BTV jederzeit Einblick in die Kassenbücher
der Abteilung zu gewähren
b.
einen Kassenbericht zur Abteilungsversammlung erstellen und dem Vor-stand des BTV vorzulegen
- Die Beschlüsse des
Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit ge-faßt.
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Abteilungsleiters den Aus-schlag.
- Eine Vorstandssitzung wird
vom Schriftführer/in im Einvernehmen mit dem/der Abteilungsleiter/in
oder auf Wunsch von zwei Vorstandsmitglieder
einberufen.
- Der/Die Schriftführer/in
führt Protokoll über die Abteilungsversammlung und die
Vorstandssitzungen. Er erledigt den Schriftverkehr.
- Der/Die Kassenwart/in hat
die Kasse mit der entsprechenden Sorgfalt und den entsprechenden
Kassenbücher zu führen. Einnahmen aus Werbeverträ-gen,
Spenden usw. werden vom Kassenwart geführt.
- Das Konto der
Leichtathletikabteilung wird vom Kassenwart verwaltet.
Verfügungsberechtigt ist der Kassenwart zusammen mit dem
Abteilungsleiter oder Schriftführer.
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§7
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Vermögen
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Das nach der Auflösung
der Leichtathletikabteilung vorhandene Vermögen ist an den Birkesdorfer Turnverein 1864 e.V. zu übergeben, der es
unmittelbar und ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwenden muß.
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§8
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Änderung
der Ordnung
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Änderungen
können nur von der ordentlichen Abteilungsversammlung oder einer speziell
zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Abteilungsversammlung
beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Drittel
der anwesenden Stimmberechtigten und der des Vorstandes des Birkesdorfer Turnverein 1864 e.V..
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Beschlossen von der Leichtathletikabteilungsversammlung
des BTV am 20.03.1998
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