Beitragsordnung
des
Birkesdorfer Turnvereins 1864 e.V.
Bis zu Beschluss einer neuen, aktuellen
Beitragsordnung für den BTV können die für die Leichtathletik-Abteilung
gültigen Beiträge der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden:
Mitgliedsbeitrag zum BTV jährlich
Erwachsene zwischen
18 und 65 Jahren............................................................. 102
€
Erwachsene nach dem
vollendeten 65. Lebensjahr (Seniorenbeitrag)....................
60 €
Kinder, SchülerInnen bis 18 Jahren.....................................................................
60 €
Auszubildende und StudentInnen ab dem 18. Lebensjahr.................................... 60 €
3. Familienmitglied
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres...............................
48 €
jedes weitere
Familienmitglied bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.............. 0 €
Mitglieder während
des Grundwehr- oder Ersatzdienstes..................................... 0 €
Zusätzliche
Kosten
Abteilungsbeitrag für
Leichtathleten (jährlich)...................................................... 12
€
Zusatzbeitrag für
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren (jährlich)......................... 20
€
einmalige
Aufnahme-Gebühr.............................................................................. 5 €
Über die Festsetzung und Fälligkeit des
Beitrags entscheidet die Jahreshauptversammlung.
Beitragsminderung
In begründeten Härtefällen kann der Vorstand
Beiträge ermäßigen, erlassen oder geänderte Zahlungsfristen vereinbaren. Die
Voraussetzungen für ein etwaige Beitragsbefreiung
oder- minderung sind vom jeweiligen Mitglied
nachzuweisen.
Fitness-Raum
Mitglieder des Birkesdorfer Turnvereins
dürfen nach vorheriger Einweisung die Geräte dees
Fitness-Raums im Sportzentrum unentgeltlich benutzen.
Sportversicherung:
Jedes Mitglied ist mit dem Eintritt in den
Verein bei der Sporthilfe e.V., Lüdenscheid, unfall- und haftpflichtversichert.
Zahlungsweise
Das Mitglied erteilt dem Birkesdorfer
Turnverein eine Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift.
Die Abbuchung der einmaligen Aufnahmegebühr
und des jährlichen Mitgliedsbeitrags an den Hauptverein erfolgt im Monat Februar
des jeweiligen Kalenderjahres.
Der Abteilungsbeitrag ist fällig zum 1.7.
eines jeden Kalenderjahres und wird im Juli abgebucht.
Aufgrund des Lebensalters zu ändernde
Mitgliedsbeiträge werden jeweils ab dem auf das Jahr der Vollendung folgenden
Jahr erhoben.
Austritt
Der freiwillige Austritt erfolgt durch
schriftliche Erklärung an den Vorstand. Er ist nur zum Schluss eines
Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig.
Bankverbindung:
Konto-Nr. 493 024 90
bei der
Sparkasse Düren, BLZ 395 501 10
Der BTV ist von der Steuerbehörde als
gemeinnützig anerkannt. Nutzen Sie diese Möglichkeit für Ihre besondere Spende
auf unser Konto des Hauptvereins. Alle Spender erhalten eine Spendenquittung.