Beitragsordnung

des Birkesdorfer Turnvereins 1864 e.V.

Bis zu Beschluss einer neuen, aktuellen Beitragsordnung für den BTV können die für die Leichtathletik-Abteilung gültigen Beiträge der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden:

Mitgliedsbeitrag zum BTV jährlich

Erwachsene zwischen 18 und 65 Jahren............................................................. 102 €

Erwachsene nach dem vollendeten 65. Lebensjahr (Seniorenbeitrag).................... 60 €

Kinder, SchülerInnen bis 18 Jahren..................................................................... 60 €

Auszubildende und StudentInnen ab dem 18. Lebensjahr.................................... 60 €

3. Familienmitglied bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres............................... 48 €

jedes weitere Familienmitglied bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres..............   0 €

Mitglieder während des Grundwehr- oder Ersatzdienstes.....................................   0 €

Zusätzliche Kosten

Abteilungsbeitrag für Leichtathleten (jährlich)...................................................... 12 €

Zusatzbeitrag für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren (jährlich)......................... 20 €

einmalige Aufnahme-Gebühr..............................................................................   5 €

Über die Festsetzung und Fälligkeit des Beitrags entscheidet die Jahreshauptversammlung.

Beitragsminderung

In begründeten Härtefällen kann der Vorstand Beiträge ermäßigen, erlassen oder geänderte Zahlungsfristen vereinbaren. Die Voraussetzungen für ein etwaige Beitragsbefreiung oder- minderung sind vom jeweiligen Mitglied nachzuweisen.

Fitness-Raum

Mitglieder des Birkesdorfer Turnvereins dürfen nach vorheriger Einweisung die Geräte dees Fitness-Raums im Sportzentrum unentgeltlich benutzen.

Sportversicherung:

Jedes Mitglied ist mit dem Eintritt in den Verein bei der Sporthilfe e.V., Lüdenscheid, unfall- und haftpflichtversichert.

Zahlungsweise

Das Mitglied erteilt dem Birkesdorfer Turnverein eine Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift.

Die Abbuchung der einmaligen Aufnahmegebühr und des jährlichen Mitgliedsbeitrags an den Hauptverein erfolgt im Monat Februar des jeweiligen Kalenderjahres.

Der Abteilungsbeitrag ist fällig zum 1.7. eines jeden Kalenderjahres und wird im Juli abgebucht.

Aufgrund des Lebensalters zu ändernde Mitgliedsbeiträge werden jeweils ab dem auf das Jahr der Vollendung folgenden Jahr erhoben.

Austritt

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig.

Bankverbindung:

Konto-Nr. 493 024 90

bei der   Sparkasse Düren,    BLZ 395 501 10

Der BTV ist von der Steuerbehörde als gemeinnützig anerkannt. Nutzen Sie diese Möglichkeit für Ihre besondere Spende auf unser Konto des Hauptvereins. Alle Spender erhalten eine Spendenquittung.